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Um was geht es?
Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB lanciert und verlangt, dass Rentner eine 13. AHV-Rente erhalten soll. Zudem dürfe diese nicht dazu führen, dass Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt werden.
«Bringen die mich tatsächlich noch dazu, dass ich die Initiative befürworte?», war einer meiner Gedanken beim Lesen der Pro-Argumente. Denn ich muss eingestehen, ich war von Anfang an recht skeptisch gegenüber der Vorlage. Jetzt haben wir 2022 nach mühsamen Ringen endlich die AHV-Finanzen wieder einigermassen stabilisiert und schon soll sie wieder unter Beschuss geraten? Ob mich die Argumente letztlich vollends überzeugen konnten, erfährst du in diesem Beitrag.
Was die 13. AHV-Rente verspricht
Das Leben ist teurer geworden, auch für ältere Menschen: Die Mieten steigen, ebenso die Krankenkassenprämien und die Lebensmittel. Die Initiative möchte in erster Linie die Altersarmut bekämpfen und die Kaufkraft der Rentner stärken. Gerade Frauen seien häufiger von Altersarmut betroffen, Ergänzungsleistungen seien jedoch keine nachhaltige Lösung, sondern nur für Notlagen gedacht. Gerade die Schwächsten der Schwachen würden nur selten Ergänzungsleistungen beziehen, obwohl sie Anspruch hätten. Zu alldem sänken die Renten der Pensionskasse. Die Auszahlung einer 13. AHV-Rente soll diese Nachteile beheben.
«Mieten, Krankenkassenprämien, Lebensmittel: Alles ist teurer. Doch die Rente reicht immer weniger weit. Wer ein Leben lang gearbeitet und in die Altersvorsorge einbezahlt hat, verdient eine anständige Rente.»
– AHV x 13 – Unsere Arbeit verdient gute Renten, S. 3
Natürlich trifft dieses Anliegen auch auf Widerstand, sogar auf erstaunlich grossen: Alle Parteien bis auf die SP und die Grünen lehnen es ab, namentlich SVP, FDP, Die Mitte, GLP, EVP und EDU. Ausserdem auch Bundesrat und Parlament.
Lass uns zusammen erforschen, was denn für und gegen eine 13. AHV-Initiative spricht.
Mehr Monat als Rente?
Das Leben ist spürbar teurer geworden: 2022 stiegen die Konsumentenpreise um 2,8 %, letztes Jahr waren es noch 2,1 %. Zum Vergleich: 2021 stiegen sie lediglich 0,6 % und 2019 gingen sie sogar um 0,7 % zurück.
Das Initiativkomitee zeigt: Der Medianhaushalt habe in den Jahren von 2020 bis 2024 eine Kostenzunahme von 3'510 Franken bei Alleinstehenden und 6'080 Franken bei Ehepaaren zu verkraften. Dies führe zu einem starken Kaufkraftverlust, der durch die 13. AHV-Rente ausgeglichen werden soll.
Die Gegner argumentieren, dass die Auszahlung der 13. AHV nach dem Giesskannenprinzip erfolge. Über 85 % der Rentnerinnen und Rentner seien nicht darauf angewiesen und Haushalte von Pensionierten würden zudem über sechsmal mehr Nettovermögen verfügen als Erwerbstätige. Eine 13. AHV-Rente sei zudem nicht geeignet, das Problem der Altersarmut zu lösen, denn sie komme nicht gezielt denen zugute, die sie auch wirklich brauchen.
Der Satz «Wer ein Leben lang gearbeitet und in die Altersvorsorge einbezahlt hat, verdient eine anständige Rente.» hat mich berührt. JA! Natürlich! Wer könnte auch zu so etwas zutiefst Menschlichem Nein sagen? Und die Zahlen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) anführt, sprechen für sich: Es muss sich etwas ändern! Aber was ich beim Versuch, die genannten Zahlen zu überprüfen gemerkt habe ist, dass sie nur schwer nachvollziehbar sind. Beide Seiten werfen hier mit Zahlen und Behauptungen um sich, die sie nicht konkret mit Quellen belegen («BFS» und «eigene Berechnungen» ist ungenügend). Fair wäre, wenn sie ihre Quellen jeweils nachvollziehbar offenlegen würden, sodass sie einfach überprüfbar sind – was etwa das Initiativkomitee der Renteninitiative sehr vorbildlich gemacht hat.
Beispiel gefällig? Nehmen wir den Kaufkraftverlust, mit dem der SGB die Rentenlücke nachzuweisen versucht. Hier werden die mittleren Einkommen und Ausgaben von Alleinstehenden im Alter 65+ angeführt.
Nun frage ich mich: Warum berücksichtigt der SGB hier nur die erste und zweite Säule? Schliesslich lebt man nach der Pensionierung von allen drei Säulen. Könnte es damit zusammenhängen, dass die Lücke dann merklich kleiner wird? Die Haushaltsbudgeterhebung 2015–2017 vom Bundesamt für Statistik bietet ein etwas anderes Bild: Das Bruttoeinkommen von Alleinstehenden zwischen 65 und 74 Jahren betrug durchschnittlich 4'875 Franken. Damit lässt sich die herbei beschworene Rentenlücke in der Grafik oben natürlich nicht mehr rechtfertigen. Fairerweise muss erwähnt sein, dass die Zahlen nicht mehr ganz aktuell sind, aber neuere habe ich nicht gefunden. Das bedeutet nicht, dass der Kaufkraftverlust für niemanden ein Problem ist. Es ist aber sicher nicht so prekär, wie die Situation hier dargestellt wird.
Und warum fokussieren sie sich dabei auf die Alleinstehenden und nicht auf einen allgemeinen Durchschnitt? Damit zeichnen sie eine Realität, die so sicher nicht die Regel ist.
Die AHV-Schatzkiste: Voll genug für eine 13. Rente?
Das Initiativkomitee führt an, dass es der AHV gut gehe (S. 10–11): Ihre Reserven seien so hoch wie noch nie und würden 2030 voraussichtlich fast 70 Mrd. Franken erreichen. Für 2026 wird ein stattlicher Gewinn von 3,5 Mrd. Franken erwartet. Sie würde eine 13. AHV-Rente problemlos verkraften, wenn zudem die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4 zusätzliche Lohnprozente abgeben. Die AHV werde ständig schlechtgeredet, doch die Angstszenarien hätten sich nie bewahrheitet und der Bundesrat habe seine Berechnungsmodelle revidieren müssen.
Die Gegner hingegen argumentieren, die Lage der AHV sei alles andere als sicher: Auch ohne die 13. AHV-Rente schreibe die AHV bereits 2033 wieder Verluste von rund 3 Mrd. Franken.
Meine Recherche ergab: Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat in einer Analyse nachgewiesen, dass die Prognosen der AHV 2011–2021 zuverlässig und in der Tendenz sogar etwas zu optimistisch gewesen seien. Das ist aus der folgenden Grafik ersichtlich.
Dass die Prognosen inzwischen wieder besser sind, liegt an den Reformen, die das Volk mit der STAF 2019 und mit der AHV 21 angenommen hat. Es stimmt: Für das Jahr 2026 wird ein Gewinn von 3,5 Mrd. Franken erwartet, es stimmt aber auch, dass die AHV selbst ohne 13. Rente bereits ab 2033 wieder hohe Verluste einfährt.
Zu den Reserven: Der AHV-Fonds muss per Gesetz eine ganze Jahresausgabe betragen. Das bedeutet, in der Grafik oben muss die gelbe Linie immer überhalb oder mindestens auf der roten Linie liegen. Nun zu sagen, der AHV geht es super, weil sie 50 Mrd. Franken an Reserve habe, aber gleichzeitig zu verschweigen, dass aktuell auch fast 50 Mrd. Franken pro Jahr an Ausgaben getätigt werden, das grenzt an Täuschung. Gemäss den aktuellsten Prognosen werden die Reserven bereits 2033 wieder unter 100 % fallen, wenn die 13. AHV angenommen wird, sogar schon 2027 (sofern keine Finanzierungsmassnahmen ergriffen würden). 2022 lag der AHV-Fonds übrigens bei 98 % Deckungsgrad und schaffte es Ende 2023 wieder auf die erforderlichen 100 %. Ob die AHV von Gesetzes wegen wirklich eine ganze Jahresausgabe als Reserve benötigt, darüber könnte man streiten. Aber das steht jetzt nicht zur Debatte.
Nachtrag vom 06.08.2024
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gab am 6. August 2024 bekannt, dass Fehler in den Berechnungen der AHV-Finanzperspektiven entdeckt wurden. Zwei fehlerhafte Formeln führten zu einer Überschätzung der langfristigen AHV-Ausgaben. Für 2033 werden die Ausgaben nun um etwa 4 Milliarden Franken (6%) niedriger geschätzt als zuvor. Das Umlagedefizit für 2033 wird auf 4 Milliarden Franken korrigiert, statt der bisher angenommenen 7 Milliarden. Das BSV entwickelt neue Berechnungsmodelle und lässt diese extern überprüfen. Korrigierte Finanzperspektiven sollen im September veröffentlicht werden. Die Kosten für die geplante 13. Altersrente bleiben von der Korrektur weitgehend unberührt.
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Die 13. AHV-Rente finanzieren
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) argumentiert, die Anfangskosten von 4,1 Mrd. Franken im Jahr 2026 könnten zum grössten Teil bereits vom Gewinn desselben Jahres gedeckt werden. Die restlichen 600 Mio. Franken und der langfristige Kostenanstieg könnten mit je 0,4 Lohnprozenten1 finanziert werden. Diese Finanzierung über die AHV würde nur ein Drittel davon kosten (80 Rp. pro Person pro Tag), als wenn man sie über die 3. Säule finanzieren wollte.
Die Gegner erwidern, die Initiative verschweige die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Für die Finanzierung müssten Lohnprozente und Mehrwertsteuer erhöht werden, darunter würden junge Familien und Alleinerziehende leiden, weil sie weniger verdienen und mehr für alltägliche Güter bezahlen müssten.
Meine Recherche: Die anfänglichen Kosten von 4,1 Mrd. Franken, welche für die 13. AHV-Rente 2026 anfallen, betragen fünf Jahre später bereits 5 Mrd. Franken. Um das zu finanzieren, braucht es sicher 0,7 Lohnprozente, die zur Hälfte auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden könnten. Wichtig: Das ist nur eine Möglichkeit, die AHV zu finanzieren. Die Initiative macht keinerlei Vorgaben, das muss dann das Parlament entscheiden. Weitere Alternativen wären die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder des Rentenalters.
Aber nehmen wir an, das Parlament folgt diesem Vorschlag des SGB und die 13. AHV-Rente würde über die Lohnprozente finanziert: Denken wir wirklich, der Arbeitgeber bezahle es einfach, ohne seine eigenen Konsequenzen daraus zu ziehen? Eine Erhöhung der Lohnkosten schmälert den Gewinn oder führt sogar zu Verlusten. Das hat IMMER Konsequenzen, nur wie sie konkret aussehen, ist natürlich abhängig vom Einzelfall. Teurere Produkte, Reduktion allfälliger Gewinnanteile, seltenere Lohnanpassungen, tiefere Löhne, schlimmstenfalls Personalabbau? Ich weiss es nicht und möchte es auch nicht schwarzmalen, es sind einfach Möglichkeiten. Aber die Argumentation, es würde die Arbeitnehmer praktisch nichts kosten, weil die Hälfte ja durch die Arbeitgeber getragen würde, ist irreführend. Auch bei den Arbeitgebern wächst das Geld nicht auf den Bäumen.
Fakt ist auch, dass die Mehrwertsteuer in der Schweiz so hoch ist wie noch nie, dasselbe gilt auch für die AHV-Lohnbeiträge. Die 13. AHV-Rente würde dies mit Sicherheit weiter erhöhen, und die nächste AHV-Reform, die der Bundesrat bis Ende 2026 vorlegen muss, wird sicher auch nicht ohne Erhöhung dieser Sätze auskommen.
Wichtig zu beachten: Nach der 13. AHV-Rente kommt gewiss auch die 13. IV-Rente. Das ist nur konsequent und fair und der SGB macht dies in seinem Booklet auch deutlich (S. 15). Salamitaktik par excellence! Das wird weitere Kosten generieren, die in die jetzigen Berechnungen noch gar nicht eingeflossen sind.
Generationenvertrag2: Ein Pakt auf dem Prüfstand
Ein weiteres Argument, das von den Gegnern angeführt wird, ist die kommende Pensionierung der letzten Jahrgänge der Babyboomer. Dies habe massiv höhere Kosten zur Folge, denn es beziehen immer mehr Menschen eine Rente und weil sie immer länger leben würden, würden sie auch immer länger Renten beziehen. Hingegen gebe es immer weniger Erwerbstätige, welche diese Renten finanzieren würden.
Dieses Argument hat tatsächlich etwas. Die Babyboomer-Generation (Jg. 1946–1964) ist bis 2029 in Rente. Das hat eine weitere Verstärkung der Rentenlast auf die Erwerbstätigen zur Folge. Folgende Grafik macht deutlich: Während es im Jahr 1996 pro 100 Vollzeitstellen 32,7 Personen im Pensionsalter gab, waren es im Jahr 2022 schon 42,8 Personen. Das entspricht einer Zunahme von rund 31 %.
Im Klartext: Heute müssen 100 Vollzeitstellen mit ihren AHV-Lohnbeiträgen 31 % mehr Leute mitfinanzieren als 1996. Wie viele werden es nach der Pensionierung aller Babyboomer im Jahr 2029 sein? Strapazieren wir den Generationenvertrag auf Dauer womöglich zu sehr?
Mein Fazit
Das Ziel der Initiative ist es, Altersarmut zu verhindern und die Kaufkraft zu stärken. Das erreicht sie wahrscheinlich auch, aber zu welchem Preis? Möchten wir die AHV schon wieder in Schieflage bringen, wenn doch die meisten Rentnerinnen und Rentner gar nicht auf eine 13. AHV-Rente angewiesen sind? Das ist, wie wenn man bei einem Hausbrand in einem Dorf die Staumauer weiter oberhalb des Dorfes sprengt, um den Brand zu löschen. Der Brand ist sicher gelöscht, aber zu welchem Preis? Wenn man das möchte, dann sollte man bei dieser Abstimmung mit Ja abstimmen. Dann sollte man aber auch so konsequent sein und die Renteninitiative unterstützen, damit die AHV auch längerfristig gesichert ist.
Versteht mich nicht falsch, ich möchte den Brand auch löschen, aber gerne mit gezielten Massnahmen. Der Bundesrat arbeitet schon am nächsten AHV-Reformpaket, das wahrscheinlich weitere Erhöhungen von Lohnprozenten, MWST-Prozenten und/oder des Rentenalters mit sich bringen wird. Und sind wir uns bewusst, dass alle Erwerbstätigen – auch vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende und junge Familien – den Preis dafür bezahlen müssen? Einen immer höheren Preis, weil sie mit ihren Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer immer mehr AHV-Renten stemmen müssen.
Ich möchte dies jedenfalls nicht. Ich sehe ein, dass das Problem für viele real ist, weil alles teurer wird, sie aber immer noch gleich viel Geld zur Verfügung haben. Deswegen Geld im Giesskannenprinzip zu verteilen, kann aber nicht die Lösung sein. Gezielte und damit auch nachhaltige Lösungen sind gefragt.
Ein Lösungsansatz zur Sicherung der Kaufkraft wäre beispielsweise die Anpassung der Rentenhöhe. Die Renten werden momentan mittels Mischindex alle zwei Jahre angepasst. In diesen Mischindex könnte man auch die Entwicklung der Krankenkassenprämien einfliessen lassen, die einen beträchtlichen Teil der monatlichen Fixkosten ausmacht. Genau dafür wurde der Mischindex geschaffen, um Schwankungen in der Kaufkraft von AHV-Renten abzufedern.
Um Altersarmut zu verhindern, haben wir Ergänzungsleistungen. Hier genauer hinzuschauen macht viel mehr Sinn: Wie könnten administrative Hürden abgebaut und der Zugang vereinfacht werden? All dies ist sicher zielgerichteter und günstiger als eine 13. AHV-Rente für alle.
Und du?
Was sind deine Gedanken oder Fragen zum Thema? Hast du Ideen oder Anregungen für weitere Beiträge? Schreib sie gerne in die Kommentare.
Kurz und knackig
Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter», lanciert vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), fordert die Einführung einer 13. AHV-Rente für Rentner in der Schweiz, ohne Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen (EL). Die Initiative zielt darauf ab, die Altersarmut zu bekämpfen und die Kaufkraft der Rentner zu stärken, insbesondere angesichts steigender Kosten für Mieten, Krankenkassenprämien und Lebensmittel. Frauen, die häufiger von Altersarmut betroffen sind, und Rentner, die selten EL beziehen, sollen besonders profitieren. Trotz der finanziellen Stabilisierung der AHV in den letzten Jahren löst die Initiative eine Kontroverse aus: Während SP und Grüne sie unterstützen, lehnen andere Parteien, der Bundesrat und das Parlament sie ab.
Die Befürworter argumentieren mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten und einem Kaufkraftverlust der Rentner. Sie behaupten, dass eine zusätzliche AHV-Rente die Lösung für dieses Problem darstelle. Die Gegner hingegen sehen in der Auszahlung einer 13. AHV-Rente keine gezielte Hilfe gegen Altersarmut und warnen vor den finanziellen Langzeitfolgen für die AHV, die bereits ohne diese Zusatzrente ab 2033 wieder Verluste schreiben würde. Zudem kritisieren sie, dass die Initiative die Finanzierung der 13. AHV-Rente unzureichend adressiere und die Last finanziell schwächere Bevölkerungsgruppen treffen würde.
Meine Analyse zeigt, dass beide Seiten teils mit kaum überprüfbaren Zahlen argumentieren. Ich hinterfrage die Nachhaltigkeit der Finanzierung der 13. AHV-Rente, insbesondere im Hinblick auf die Belastung der Arbeitnehmer und die mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer. Zudem weise ich auf die zukünftigen Herausforderungen durch die Pensionierung der Babyboomer-Generation und die damit verbundene steigende Rentenlast hin.
Ich schlussfolgere, dass die Initiative zwar das Ziel hat, Altersarmut zu verhindern und die Kaufkraft zu stärken, aber nicht die beste Lösung darstellt. Ich plädiere für gezielte und nachhaltige Massnahmen. Das könnte die Berücksichtigung der Krankenkassenprämie bei der Anpassung der Rentenhöhe sein oder eine Vereinfachung des Zugangs zu Ergänzungsleistungen. Das sind gezieltere Massnahmen, um das Problem zu adressieren, ohne die AHV finanziell zu gefährden.
Was denkst du?
Schreib deine Meinung gerne in die Kommentare.
Lohnprozente sind die Lohnabzüge, die du auf deinem Lohnausweis unter AHV/IV/EO findest.
Bei der AHV spricht man vom sogenannten Generationenvertrag und meint damit, dass Junge und Erwerbstätige die Leistungen der Rentnerinnen und Rentner finanzieren.
Ich kann den Überlegungen und Argumentationsgrundlagen von Timon Hofmänner bestens folgen – es gibt in der Tat gute Gründe, um eine 13. AHV-Rente abzulehnen, und wer dies tut, ist deswegen nicht einfach unsolidarisch mit den finanzschwächeren Rentnerinnen & Rentnern. Der Frust ist einfach, dass exakt per 01.01.24 die Auswirkungen der von den meisten bürgerlichen Parteien unterstützten EL-Reform 2021 spürbar werden (EL = Ergänzungsleistungen) – eine Thematik, die von der Gegnerschaft einer 13. AHV-Rente gern übergangen wird. Doch gehören nicht genau die EL-Empfängerinnen & Empfänger zu derjenigen Personengruppe, die bereits jetzt mit ihrem "normalen" AHV-Einkommen am Limit laufen? (siehe z.B. https://avenir50plus.ch/auswirkungen-der-el-reform-2021-ab-2024-pro-monat-400-franken-weniger-ergaenzungsleistungen/). Das wird wohl etliche Betroffene auf den Gedanken bringen: «Jetzt muss definitiv ein Ausgleich her!» Ich wäre froh, wenn die Bürgerlichen für die nächsten 10 Jahre eine Garantie abgäben, dass die EL nicht bloss unangetastet bleiben, sondern zumindest für die Allerschwächsten sogar gestärkt würden!
Und zum Giesskannenprinzip: Diesem gegenüber bin ich prinzipiell ebenfalls skeptisch. In diesem Fall stört es mich aber nicht, dass auch ein Multimillionär eine 13. AHV-Rente bekäme, denn im Laufe seines Arbeitslebens hat er vermutlich 100x mehr in die AHV einbezahlt als ich – und bekommt trotzdem "nur" eine Maximalrente von 2450 Franken. Das ist eben Solidarität, wie sie auch gerechtfertigt ist! Zudem gäbe es weitere Bereiche als nur die Sozialpolitik, um das Giesskannenprinzip zu hinterfragen (z.B. in der Wirtschafts- & Steuerpolitik). Doch wie gesagt: Man kann eine 13. AHV-Rente durchaus kritisch sehen und ablehnen...
Yes! Unterstützung mit Prämienverbilligung und Schwelle für Ergänzungsleistungen lockern (zum Beispiel anhand milderem Umgang mit der Anrechnung von Verzichtsvermögen). Nur so erhalten die Personen Hilfe, die es auch nötig haben... Toller Beitrag. Gruss Jasmin